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Impressum
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Taxi ist die kostengünstigste Variante, Sie sicher und gut zu
befördern.
Gerne führen wir alle sitzenden Krankenfahrten zu Kur- und
Rehamaßnahmen, ins Krankenhaus oder wieder nach Hause und zur
ambulanten Versorgung (Chemobehandlungen,
Strahlentermine usw.) durch.
Bitte fragen Sie individuell bei uns an.
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Unser Einsatzgebiet...
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Unser
Standort ist S t u t t g a r t - unser
Einsatzgebiet die PLZ-Räume 70xxx und 73xxx - also alle
Stuttgarter Stadtteile - und alle Ziele in
Baden-Württemberg - ebenfalls bieten wir auch Fern-Fahrten nach
ausserhalb unseres Landes an. |
Gesetzlich
Versicherte
Kostenträger
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
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Sie
verfügen idealerweise über eine Verordnung einer
Krankenbeförderung Ihres Arztes, die auf der Rückseite durch
Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigt wurde. Oder Sie haben von Ihrer
Krankenkasse direkt ein Schreiben vorliegen, das die
Kostenübernahme bestätigt. Dann können wir mit
dem Kostenträger abrechnen.
Fahrten von und zur stationären Behandlung, zur Rehamaßnahme
und zur Anschlussheilbehandlung sowie Fahrten zu einer ambulanten
Operation müssen nicht
genehmigt werden. Es reicht hier eine Verordnung der
Krankenbeförderung - vom Arzt ausgestellt.
Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Wohnung zum Arzt und
zurück müssen möglichst vor der Fahrt von der
zuständigen Krankenkasse genehmigt sein.
Wir können
auch Quittungen bei Barzahlungen ausstellen, die dann
erstattungsfähig sind. Genehmigungen sind nicht erforderlich, wenn
Sie von oder zu einem stationären Krankenhausaufenthalt fahren.
Ihnen wird ein Eigenanteil an den Fahrtkosten auferlegt.
10% der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro pro
Fahrt müssen wir von Ihnen erheben.
Der Eigenanteil
entfällt, wenn Sie Inhaber eines Befreiungsausweises sind. Direkte
Fahrten vom Krankenhaus zur Rehaklinik gelten als Verlegung zur
Anschlußheilbehandlung. Auch hier muss kein Eigenanteil berechnet
werden. Ebenfalls kein Eigenanteil wird erhoben, wenn der
Kostenträger eone Berufsgenossenschaft ist.
Wir beraten Sie gerne im
Einzelfall, auch telefonisch!
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Privat Versicherte und Beamte
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Private
Kassen / Beihilfestellen des LBV rechnen in aller Regel nur direkt mit
Ihren Versicherten ab. In diesem Fall treten Sie gegen
Quittung bei den Fahrtkosten in Vorlage. |
Eigene Kostenübernahme

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Sie
möchten die
Kosten einer Taxifahrt (Krankenbeförderung) selbst tragen?
Innerhalb
unseres
Geltungsbereichs müssen wir Ihnen den amtlichen Taxitarif
berechnen -
darüber hinaus
erstellen
wir Ihnen gerne
ein Angebot. |
Unsere Zulassung zur Direktabrechnung
mit allen gesetzlichen
Kostenträgern
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Wir sind zugelassener
Betrieb für Krankenbeförderung bei den gesetzlichen
Krankenkassen. Unser Institutionskennzeichen lautet 600 847 490. Mit
den Kostenträgern haben wir einen Rahmenvertrag geschlossen. |
Rollstuhl, Rollator oder Krücken?
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Natürlich
sind wir auch behilflich, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen
sind. Wir befördern Sie mit einem Kombifahrzeug und
übernehmen die Verladung. Das Gepäck
versorgen wir für Sie - und bringen es gerne bis auf Ihr
Zimmer. |

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Mit uns fahren Sie sorgenfrei von Haus
zu
Haus.
Und wir "stellen Sie auch nicht vor der
Klink ab", sondern begleiten
Sie zur Station, aufs Zimmer oder zur Anmeldung.
Auch holen wir Sie wieder ab und kümmern uns auch um Ihr
Gepäck. Gerne sind wir behilflich und gehen auf Ihre Wünsche ein.
Sie sind bei uns in guten Händen! |
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Vorbestellung
und Information:
Telefon
0 17 16 222 353
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70327 Stuttgart -
Biberacher Straße 42-44 - E-Mail: info@protaxi.de - Telefax (07
11) 42 94 00
USt.-ID:
DE 147 603 979 - IK-Nummer 600847490
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